Zahnspangenkosten: Diese Leistungen und Finanzierungsmöglichkeiten gibt es
25.07.2022Eine kieferorthopädische Behandlung erfordert Geduld und kostet Geld. Bevor es mit Zahnspange oder Zahnschiene losgeht, sollte man sich über die Kosten informieren, die auf einen zukommen. Welche Kosten werden von der Krankenkasse übernommen? Welche Kosten werden nicht übernommen? Wann muss die Zahnspange privat bezahlt werden? Wer nicht alles auf einmal bezahlen kann oder will, kann auf verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten wie Ratenzahlung zurückgreifen.
Zahnspangenkosten während der Behandlung: Ab wann übernimmt die Krankenkasse?
Bei der Frage, welche Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) übernommen werden, kommt das sogenannte KIG-System ins Spiel. KIG steht für kieferorthopädische Indikationsgruppen. Anhand des Fortschritts des Zahnwechsels und durch die Einstufung von fünf Schweregraden wird beurteilt, ob die Kosten übernommen werden. Bei Grad eins und zwei werden die Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen. Bei Grad drei bis fünf beteiligt sich die gesetzliche Krankenkasse an den Kosten. Ob man privat noch etwas extra zahlt, hängt von den gewählten Zusatzleistungen ab.
Wurde der Behandlungsplan von der gesetzlichen Krankenkasse genehmigt, werden die Kosten für die beantragten Leistungen zu 80 Prozent direkt übernommen. Ergänzend müssen während der Behandlung 20 Prozent der Kosten als Eigenanteil vom Patienten selbst getragen werden. Sind mehrere Kinder in Behandlung reduziert sich ab dem zweiten Kind der Eigenanteil auf 10 Prozent.
Achtung: Bei vorzeitigem Abbruch oder fehlender Mitarbeit der Behandlung bekommt man die bezahlten Eigenanteile von der Krankenkasse nicht mehr zurück!
Patienten, die privat versichert sind, sollten einen Blick in ihre vertraglich gewählten Versicherungsbedingungen werfen. Darin steht individuell, wie die Kostenübernahme durch die private Krankenkasse (PKV) geregelt ist.
Wie oft wird eine Rechnung gestellt?
Bei gesetzlich versicherten Patienten wird vierteljährlich eine Rechnung über die in dem Behandlungsquartal erbrachten kieferorthopädischen Leistungen erstellt. 80 Prozent werden direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Über 20 Prozent der Leistungen erhält der Patient eine Rechnung über den Eigenanteil. Nach erfolgreichem Abschluss der KFO-Therapie wird der Eigenanteil von der Krankenkasse zurückerstattet. Dabei müssen die Rechnungen vom Kieferorthopäden und eine Abschlussbestätigung der Behandlung bei der Krankenkasse eingereicht werden.
Bei privat Versicherten kann die Rechnungsstellung jederzeit erfolgen. Einige Kieferorthopäden rechnen auch bei gesetzlich versicherten Patienten nach dem Prinzip der Kostenerstattung ab.
Übernahme der Zahnspangenkosten ist auch vom Alter abhängig
Neben dem Schweregrad des KIG-Systems spielen das Stadium des Zahnwechsels und das Alter des Patienten eine Rolle. Denn die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten der Behandlung erst, wenn sich der Patient in der zweiten Wechselgebissphase zwischen ca. dem 9-12. Lebensjahr befindet. Ausnahmen für einen früheren Behandlungsbeginn sind bei ausgeprägten Fehlstellungen im Rahmen einer Frühbehandlung möglich.
Außerdem muss mit der kieferorthopädischen Behandlung vor dem 18. Geburtstag begonnen werden. Nach Erreichen der Volljährigkeit zahlt die Krankenkasse die Therapie nur in extremen Fällen in Kombination mit Kieferchirurgie.
Heil- und Kostenplan hilft bei der Einschätzung der Zahnspangenkosten
Wenn sich die gesetzliche Krankenkasse bei KIG-Einstufung 1 oder 2 nicht an den Kosten beteiligt oder ein volljähriger Patient aber dennoch eine Zahnspange benötigt, werden die Kosten nach Art und Dauer der Behandlung individuell anhand der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) kalkuliert.
Nichts macht nervöser als versteckte Kosten oder eine unerwartet hohe Rechnung während einer kieferorthopädischen Behandlung. Aus diesem Grund wird nach eingehender Diagnostik und unter Berücksichtigung der Wünsche des Patienten ein Heil- und Kostenplan erstellt. Er enthält die notwendigen Gebührenpositionen nach GOZ zur genauen Übersicht der Zahnspangenkosten.
So können die Zahnspangenkosten finanziert werden
Eine kieferorthopädische Behandlung mit einer Zahnspange stellt die Patienten häufig vor eine finanzielle Herausforderung. Doch nur weil die gesetzliche Krankenkasse die Kosten einer Behandlung nicht übernimmt, muss man auf ein gesundes Gebiss und gerade Zähne nicht verzichten. Auch für Zahnspangenkosten gibt es verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten.
Diese vier Möglichkeiten gibt es:
1. Ratenzahlung
Gerade bei einer umfangreichen KFO-Therapie können die Kosten schnell in die Höhe schießen. Darum bieten die meisten Kieferorthopäden die Möglichkeit der Ratenzahlung über die Praxissoftware an. Mit einer definierten Summe pro Monat kann der Patient die Kosten der Behandlung nach und nach abbezahlen und so die finanzielle Belastung abfedern. Eine Ratenzahlung kann aber auch über externe Finanzdienstleister oder Factoring-Gesellschaften abgeschlossen werden.
2. Zusatzversicherung
Wer gesetzlich versichert ist, kann eine zusätzliche private Zahnzusatzversicherung abschließen. Mit einem monatlichen Beitrag sichert man sich so Leistungen, die von der Krankenkasse nicht übernommen werden. Hilfreich ist das vor allem dann, wenn ein Patient im KIG-System im Schweregrad eins oder zwei eingestuft wurde sowie bei volljährigen Patienten. Auch sinnvolle Zusatzleistungen sind von einer Zahnzusatzversicherung in der Regel abgedeckt. Wichtig ist nur, dass die private Zusatzversicherung vor der Feststellung einer Behandlungsnotwendigkeit abgeschlossen wurde.
3. Kredit aufnehmen
Auch ein Kredit kann bei finanziellen Engpässen oder sehr hohen Behandlungskosten Abhilfe schaffen. Der Patient sollte hierbei rechtzeitig einen Termin mit seiner Bank vereinbaren und sich über mögliche Kredite und deren Höhe informieren. Häufig stellt bereits ein Kleinkredit ab 1000 Euro eine deutliche Erleichterung dar.
4. Kosten bei der Steuer angeben
Was viele nicht wissen: Die Zahnspangenkosten können bei der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung angegeben werden.
Zahnspangenkosten: Billig ist nicht besser
Wer zum ersten Mal einen Kostenplan für die eigene kieferorthopädische Behandlung mit Alignern oder anderen Zahnspangen in den Händen hält, ist meist erst einmal erschrocken. Die Behandlungskosten sind vielleicht höher als erwartet und bringen eine finanzielle Belastung mit sich. Da ist die Versuchung groß, im Internet auf gewerbliche Anbieter zurückzugreifen, die mit Tiefstpreisen locken. Dabei steht häufig nur die Ästhetik im Vordergrund, was Risiken für die Zahngesundheit mit sich bringt. Trotz höherer Behandlungskosten sollte darum jedem klar sein, dass die Gesundheit der eigenen Zähne vorgeht. Erster Ansprechpartner sollte deshalb immer der kompetente Fachzahnarzt für Kieferorthopädie sein.
Quellen:
- Das Gesundheitsportal medondo.health
- Verbraucherzentrale: Vorschuss und Ratenvereinbarung beim Kieferorthopäden (Stand: 31. Januar 2022)
- KZBV-Pressemitteilung: Neue Vereinbarung schafft zusätzliche Transparenz und Sicherheit (13. Januar 2017)
- Sozialgesetzbuch (SGB V), Fünftes Buch, Gesetzliche Krankenversicherung, § 29 SGB V Kieferorthopädische Behandlung, Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1b G v. 23.5.2022 I 760